Machtkampf ums Gemüse – der Patent-Horror

Lebensmittel - Patente
Lebensmittel - Patente

Als man an der Börde begann Lebensmittel zu handeln, war der Aufschrei groß. Insbesondere in Afrika litten die Menschen stark unter den gestiegenen Mais- und Reispreisen. In den letzten Jahren hat sich das Image der Lebensmittel-Aktien dank des Bio-Booms etwas gebessert. Plötzlich konnte durch den Handel der Bio-Aktien eine positive Entwicklung unterstützt werden. Doch nun scheint sich ein nicht unbedingt neuer Trend auch rechtlich in der Nahrungsmittelbranche durchzusetzen, der die Nahrungsmittel – und insbesondere die Saatgutpreise ein weiteres Mal künstlich in die Höhe treiben wird – Patente.

In den letzten wurde die Diskussion ein weiteres Mal befeuert, nachdem das Europäische Patentamt (EPA) über ein Patent für „Schrumpeltomaten“ entscheiden musste. Der niederländische Konzern Unilever hatte Einspruch gegen dieses Patent aus Israel eingelegt. Nun entschied die Technische Beschwerdekammer des EPA, dass das Patent, zwar mit verändertem Wortlaut, doch trotzdem endgültig erteilt werden soll.

Die Kritik an dem Verfahren ist groß. Viele Vereinigungen von Landwirten, Züchtern, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern sehen konventionelle Zuchtverfahren nicht mit dem europäischen Patentrecht vereinbar und warnen vor Missbrauch des Patentrechtes zur Aneignung der Grundlagen der menschlichen Ernährung. Mittlerweile haben insbesondere Großkonzerne wie beispielsweise Monsanto Zuchtverfahren, Pflanzen, Saatgut und landwirtschaftliche Nutztiere für sich patentieren lassen und setzen so kleinere Marktteilnehmer stark unter Druck. Auch ihr Einfluss auf die Marktpreise wird durch die Patente immer größer.

Dabei steht ein Patent auf eine Lebensgrundlage wie Nahrungsmittel im krassen Gegensatz zu der Definition im europäischen Patentübereinkommen Art. 52: „Europäische Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.“

Konventionelle Zuchtverfahren, wie Sie bei der „Schrumpeltomate“ oder dem sogenannten „Superbrokkoli“ zum Einsatz kamen, sind weder neu, noch eine Art Erfindung. Schließlich war das Prinzip der Kreuzzüchtung bzw. der Kombinationszüchtung bereits mit den Mendelschen Gesetzen bekannt. Trotzdem werden diese Patente erteilt und als Geldquelle genutzt.

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Dieses spezielle Beispiel der „Schrumpeltomaten“ oder auch des „Superbrokkolis“ im März zeigt, dass die europäische Gesetzessprechung hinsichtlich der Patente alles andere als ausgreift ist, weshalb viele Kritiker nun eine grundlegende Änderung im Europäischen Patentrecht fordern, um Verfahren zur Züchtung, Zuchtmaterial, Pflanzen und Tiere und daraus gewonnene Lebensmittel von der Patentierbarkeit auszuschließen. Eine solche Änderung ist jedoch für die nächsten Jahre nicht in Sicht und wird in Rahmen von Projekten wie TTIP immer unwahrscheinlicher.

Quellen:
https://no-patents-on-seeds.org/de
https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2013/d/ar52.html

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