Kein Baustopp – dennoch Klage gegen Elbvertiefung

Um weitere Umweltschäden zu verhindern, reichten BUND, NABU und WWF nun Klage gegen den Planunsergänzungsbeschluss zur Elbvertiefung ein.
Um weitere Umweltschäden zu verhindern, reichten BUND, NABU und WWF nun Klage gegen den Planunsergänzungsbeschluss zur Elbvertiefung ein.

Im August konnte der Bau der geplanten Elbvertiefung durch den Planergänzungsbeschluss beginnen. Jedoch ist dieser Bau ein Dorn in den Augen der Umweltverbände. BUND, NABU und WWF haben sich zum Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe zusammengeschlossen und setzten sich seit Jahren gegen den Bau ein. Um die geplante Elbvertiefung trotz des Planungsänderungsbeschlusses zu verhindern, reichten die Umweltverbände nun Klage dagegen ein.

Am 23. August bekam die geplante Elbvertiefung durch den Planergänzungsbeschluss grünes Licht. Schon an diesem Tag kündigte das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF an, den Beschluss zu prüfen und gegebenenfalls zu klagen. Diesen Donnerstag war es nun soweit und die Umweltverbände reichten tatsächlich Klage dagegen ein. Nach wie vor seien die naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt und die Planung rechtswidrig. Um die bereits begonnen Arbeiten aufzuhalten, wäre ein Eilantrag auf Baustopp nötig. Da dieser allerdings nicht allzu erfolgsversprechend gewesen wäre, verzichteten die Umweltverbände darauf.

„Die Entscheidung, nicht im Eilverfahren zu klagen, ist uns schwergefallen, denn wir halten die geplante Elbvertiefung weiterhin für falsch.“ Alexander Porschke (NABU)

Die Umweltverbände bemängeln, dass das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren lediglich die Rechtmäßigkeit von Prognosen festgestellte. Ungeklärt bliebe weiterhin die Haltbarkeit einer zweiwöchigen Prognose zur Entwicklung vom Verbau der Medemrinne.

Letzte Elbvertiefung hinterlässt bereits Folgen

Abgesehen von der Klage wollen die Umweltverbände bei den Behörden die Beseitigung der Schäden durch die frühere Vertiefung beantragen. Als Grundlage dient ihnen dabei das Umweltschadens-Gesetz. Denn durch die Fehlprognosen bei der Vertiefung 1999 ist es inzwischen zu einem deutlich höheren Sedimenttransport gekommen. Mit ihrem Antrag bei den Behörden verlangen die Umweltverbände nun die Beseitigung aller Schäden, die durch dich damaligen Maßnahmen entstanden sind.

„Die Umweltverbände wollen jedoch nicht länger hinnehmen, dass die ökologischen Auswirkungen von Großvorhaben unterschätzt werden, ohne dass diese im Nachhinein Konsequenzen hat.“ Beatrice Claus (WWF)

Der erhöhte Sedimenttransport seit der letzten Vertiefung hat zur Folge, dass die ökologische Wertigkeit verschiedener Schutzgebiete an der Tideelbe immer mehr gefährdet werden. Um dem entgegen zu wirken sind schon heute aufwändige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Mit Blick auf die jetzige Planung macht dies die Bedenken der Umweltverbände deutlicher. Denn diese begann bereits vor 15 Jahren. Seitdem hat sich die Tideelbe jedoch stark verändert. Daher gehen die Umweltverbände von deutlich größeren ökologischen Folgen der Vertiefung aus. Die geplante Elbvertiefung wäre daher weder ökologisch noch ökonomisch vertretbar.

„In Bezug auf die Kosten bewegen wir uns auf eine Milliarde Euro zu, obwohl die Alternativen in Form einer norddeutschen Hafenkooperation auf der Hand liegen.“ Manfred Braasch (BUND)

Quellen: Bund, WWF

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