Dienstreisen werden weiter klimaschonend kompensiert

Klimaschonende Dienstreisen
Bundesregierung kompensiert ihre Dienstreisen durch Emissionsminderungsgutschriften

Dienstreisen zu vermeiden wäre aus Klimasicht sicher die beste Wahl. Da das natürlich nicht realisierbar ist, nutzen deutsche Regierungsvertreter eine andere Alternative. Die Bundesregierung wird ihre Dienstreisen weiterhin klimaschonend kompensieren. Dazu kauft sie für das Jahr 2016 235.000 sogenannte Emissionsminderungsgutschriften an, die danach gelöscht werden. Diese stammen aus anspruchsvollen und international hochwertig standardisierten Klimaschutzprojekten. Die Ausschreibung für die Emissionsminderungsgutschriften wurde jetzt durch das Umweltbundesamt (UBA) gestartet.

 

Bereits Anfang des Jahres wurden für 2015 Gutschriften erworben. Denn seit 2015 gilt die Übereinkunft der Bundesregierung, ab der laufenden Legislaturperiode getätigte Dienstreisen über den Zukauf von Emissionsminderungsgutschriften zu kompensieren. Damals wurden gut 200.000 Emissionsminderungsgutschriften durch das Umweltbundesamt gekauft und unwiderruflich stillgelegt.

Nun folgt also das Kompensationsverfahren für 2016. Das Umweltbundesamt erwirbt 235.000 Emissionsminderungsgutschriften aus hochwertigen Klimaschutzprojekten des Clean Development Mechanism (CDM). Dieser erlaubt es Industriestaaten nach Regeln des Kyoto-Protokolls der Vereinten Nationen, Klimaschutz in gemeinsamen, konkreten Projekten mit Entwicklungsländern umzusetzen.

„Klimaschonende Dienstreisen haben beim Bund einen festen Platz. Daher rufen wir erneut auf, uns Emissionsminderungsgutschriften aus anspruchsvollen, international anerkannten Klimaschutzprojekten anzubieten. Wir setzen dabei auf einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung in den Klimaschutzprojekten. Wichtig ist, dass die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinausgeht und außerdem positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung setzt“, äußerte sich die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger dazu.

Die Höhe der Gutschriften ermittelt sich aus dem Umfang der Emissionen, die bei Dienstreisen entstehen. Dabei wird vor allem im Kraftstoffverbrauch von Dienstwägen und Flugreisen unterschieden. So werden Flugreisen mit dem dreifachen Faktor berechnet, da die Emissionen des Flugverkehrs deutlich klimaschädlicher sind. Das Umweltbundesamt hat für sämtliche Wegstrecken die Treibhausgasemissionen errechnet und geprüft.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Emissionen zu vermeiden ist immer die erste Wahl. Und was sich nicht vermeiden lässt, gleicht die Bundesregierung insgesamt durch Investitionen in hochwertige Klimaschutzprojekte aus. Das tun wir auch für die Klimakonferenz im November 2017 in Bonn. Wir werden die Emissionen und Umweltbelastungen dort so gering halten wie möglich und unvermeidbare Emissionen kompensieren.“

Quelle: UBA

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