Um 30 Prozent gegenüber dem üblichen Haushaltstarif können die Stromkosten für Elektroautos reduziert werden, wenn diese netzdienlich geladen werden, demonstriert nun Lichtblick gemeinsam mit dem Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg. Einige Testkunden haben seit kurzem einen speziellen Tarif. Sie können ihre E-Autos an privaten Lädesäulen von abends 21 Uhr bis morgen 6 Uhr vergünstigt mit Strom „betanken“. Dieser ist deshalb kostengünstiger, weil er in diesem Zeitfenster mit verringerten Netzentgelten und einer reduzierten Konzessionsabgabe belastet ist. Im Gegenzug kann der Netzbetreiber in diesem Zeitraum die Stromlieferung zur Stabilisierung der Netzlast zeitweise unterbrechen oder aussetzen.
„Ähnlich wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen werden Elektroautos auf diese Weise als sogenannte steuerbare Verbrauchseinheiten behandelt“, sagt Lichtblick-Geschäftsführer Energiewirtschaft Gero Lücking. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Durch den vergünstigten Strombezug reduzierten sich die jährlichen Stromkosten für ein E-Auto bei einer Fahrleistung von 12.000 Kilometern um bis zu 200 Euro, von 615 Euro auf 397 Euro jährlich.
„Diese Regelung zur Förderung der Elektromobilität ist schon vorhanden, nun geht es darum sie auszuschöpfen“, unterstreicht Lücking. Günstige Fahrstromtarife wirkten wie ein Marktanreizprogramm. Allerdings fehle es derzeit noch an bundesweiten Ausführungsbestimmungen, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.
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Nötig sei auch eine systemdienliche öffentliche Ladestruktur mit einem diskriminierungsfreien Zugang für Energieanbieter. Hierzu müssten die öffentlichen Ladesäulen dem Verteilnetz zugeschlagen werden und die Finanzierung der Ladestruktur über die Netzentgelte finanziert werden, schlägt Lichtblick vor.
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