Das Hoverboard als neues Fortbewegungsmittel, das uns schweben lässt. Obwohl es keine Zulassung für die Nutzung von Hoverboards in Deutschland gibt, wird es vielfach angeboten und zahlreich verkauft.
Wer ein Hoverboard ohne Erlaubnis in öffentlichen Bereichen nutzt, muss mit einem Bußgeld und sogar einer Anzeige rechnen. Ein Grund für die noch fehlende Zulassung von Hoverboards ist die hohe Geschwindigkeit, die einige Modelle durch Gewichtsverlagerung über Neigungssensoren erreichen können: „Fahrzeuge, die schneller als sechs Stundenkilometer fahren können, gelten nach deutschem Recht als Kraftfahrzeuge. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer\innen gefährdet“, sagte eine Sprecherin des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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In einer am 21. Juli veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion heißt es, dass das Hoverboard und verschiedene, elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge massenhaft angeboten, verbreitet und genutzt werden. Per Beschluss sei die Bundesregierung am 23. September 2016 vom Bundesrat dazu aufgefordert worden, schnellstmöglich die Voraussetzungen für den Betrieb von selbst-balancierenden Fahrzeugen zu regeln.
Laut „Heise Online“ begrüßt die Bundesregierung die Verwendung einer umweltfreundlichen Fortbewegung im Sinne einer neuen Mobilitätskultur. Kleinstfahrzeuge wie das Hoverboard seien emissionsfrei, geräuschlos und trügen dazu Verkehrsträger zu vernetzen. Allerdings sei vor allem auch die Sicherheit im Straßenverkehr zu beachten.