DUH fordert ökologische Reform der Dienstwagenbesteuerung

Maybach; Foto: shutterstock

Im Rahmen der angestrebten Energiewende müht sich die Bundesregierung, das Programm zur energetischen Gebäudesanierung auf eine Fördersumme von zwei Milliarden Euro aufzustocken. Gleichzeitig behindert dieselbe Bundesregierung durch Fehlanreize bei der Besteuerung von Dienstwagen den dringend notwendigen Klimaschutz im Verkehrsbereich. Bis zu 5,5 Milliarden Euro lässt es sich Schwarz-Gelb Jahr für Jahr kosten, in großem Stil und gezielt übermotorisierte und Klima belastende Dienstwagen zu subventionieren. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen und ein Konzept zur ökologischen Reform der Dienstwagenbesteuerung vorgestellt.

„Deutschland will Vorreiter beim Klimaschutz sein, gleichzeitig leistet sich die Bundesregierung ein weltweit einzigartiges Steuerrecht, das ökologische Ignoranz beim Dienstwagenkauf systematisch mit Milliardensummen honoriert“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dabei gebe es nach oben keine Grenzen. Dienstlimousinen der Luxusklasse erhalten Subventionen von bis zu 59 Prozent, was für den „Marktführer“ Maybach 62 Zeppelin (Listenpreis: 563.108 Euro) bedeutet, dass der Staat dem stolzen Besitzer mit über 330.000 Euro unter die Arme greift. Wer sich einen Mercedes S-65 AMG L (Listenpreis: 229.789 Euro) leistet, erhält bis zu 135.000 Euro, der gewerbliche Halter eines VW Phaeton V8 (Listenpreis: 99.600 Euro) immerhin noch bis zu 70.500 Euro. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass in diesem Segment praktisch alle neu zugelassenen Limousinen gewerblich zugelassen seien. Die Förderung solcher Liebhaber-Fahrzeuge nennt Resch angesichts chronisch klammer öffentlicher Haushalte „industriepolitisch wie ökologisch skandalös“.

Wichtiger für den Klimaschutz, aber auch die Zukunft der deutschen Automobilindustrie sei jedoch der Einfluss der derzeitigen Förderpraxis auf das große Segment der normalen Mittelklasse-Dienstwagen. Sie hat die DUH auf Basis der Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) im Einzelnen untersucht. Dabei habe sich gezeigt, dass der Anteil gewerblicher Neuzulassungen systematisch mit der Motorisierung und damit dem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen steil ansteige. Beispielsweise lag der Anteil gewerblicher Neuzulassungen bei einem 3-er BMW mit einer Motorisierung von 105 Kilowatt (149 Gramm CO2 pro Kilometer) im Jahr 2009 bei 37,6 Prozent, bei einem 3-er BMW M3 mit 309 Kilowatt und einem CO2-Ausstoß von 295 Gramm pro Kilometer aber mehr als doppelt so hoch bei 80,2 Prozent. Tendenziell ähnliche Resultate ergeben sich auch bei den fünf anderen von der DUH untersuchten typischen Mittelklasse-Dienstwagen deutscher Hersteller. Resch: „Wir sehen einen glasklaren Zusammenhang und eine eklatante ökologisch und soziale Fehlsteuerung, die noch dazu Milliardenlöcher in den Bundeshaushalt reißt.“

Die DUH schlägt eine fundamentale Reform der Dienstwagenbesteuerung vor, deren Höhe sich an ökologischen Kriterien orientieren soll. Ziel müsse sein, dass die Autoindustrie schnell in allen für Dienstwagen relevanten Fahrzeugsegmenten eine Vielzahl an Limousinen anbiete, die bei den Treibhausgas-Emissionen unterhalb der derzeitigen beziehungsweise ab 2012 geltenden EU-Grenzwerte von 140 beziehungsweise 120 Gramm CO2 pro Kilometer bleiben. Dazu müsse die steuerliche Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten ebenso entsprechend dem Spritverbrauch beziehungsweise dem CO2-Ausstoß geregelt werden wie der vom Staat angesetzte so genannte geldwerte Vorteil. Außerdem sollen die Betriebskosten nicht höher als beim jeweils geltenden steuerlichen Pauschalbetrag (derzeit: 30 Cent Kilometer) staatlich anerkannt werden. In voller Höhe sollen die Anschaffungskosten nach den Vorstellungen der DUH nur noch absetzbar sein, wenn das Fahrzeug den EU-Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro kilometer, der ab 2012 gilt, erfüllt.

Fahrzeuge mit mehr als 160 Gramm CO2 pro Kilometer sollen nach Auffassung der DUH künftig grundsätzlich als „Liebhaberei“ gewertet werden, also weder in der Anschaffung noch im Unterhalt steuerlich abzugsfähig sein. „Ein solcher Systemwechsel beim Dienstwagenprivileg würde unmittelbar Einfluss gewinnen auf die Modellsteuerung der Autobauer hin zu spritsparenden Fahrzeugen und so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Autohersteller im Ausland stärken“, erklärte Resch. Das seien jedoch die Pkw, die die Welt angesichts steigender Kraftstoffpreise immer stärker nachfrage. „Die Umsetzung unserer Reformvorschläge würde mittelfristig dafür sorgen, dass die deutschen Hersteller in der Welt wettbewerbsfähiger werden, als sie es jetzt sind“, sagte Resch.

In anderen EU-Mitgliedstaaten wie Belgien, Großbritannien oder Frankreich wurden ökologische Reformen der Dienstwagenbesteuerung bereits erfolgreich durchgeführt. In diesen Ländern wird die Neuzulassung von Dienstfahrzeugen an niedrige CO2-Emissionen gekoppelt. Spritschlucker, die in Deutschland gezielt gefördert werden, können dort entweder nicht oder nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Resch appellierte an die Bundesregierung, „im Rahmen der derzeit vorbereiteten Energiewende auch die anachronistische Förderung von Dienstwagen mit besonders hohen Klimagasemissionen abzuschaffen“.

Deutsche Umwelthilfe e. V.

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