Tierwohlkennzeichen ohne Kompromisse

Tierwohlkennzeichen
©Fleischatlas 2018 von BUND, Heinrich-Böll-Stiftung, Le Monde Diplomatique

Viele Verbraucher sind verunsichert. Sie wollen wissen, was sie kaufen, wollen dabei auf Eigenschaften wie nachhaltig, regional oder bio achten. Bei Fleisch und anderen tierischen Erzeugnissen kommt noch hinzu, dass nicht wenige gerne Produkte von „glücklichen Tieren“ auf dem Tisch haben möchten. Gerade im Supermarkt ist es jedoch kaum möglich herauszufinden, unter welchen Bedingen die Tiere gelebt haben. Deshalb wird seit einiger Zeit eine Haltungskennzeichnung diskutiert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits Vorschläge für ein freiwilliges Tierwohlkennzeichen gemacht. Das reicht jedoch nicht aus, meinen Verbraucher- und Umweltschützern. Sie plädieren für eine verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden einen Kriterienkatalog für die Einstiegsstufe des staatlichen Tierwohlkennzeichens für Mindestanforderungen in der Schweinehaltung entwickelt und in einer gemeinsamen Position veröffentlicht. Darin betonen sie, dass eine gesetzlich verpflichtende Haltungskennzeichnung die für alle tierischen Produkte gilt, echte Verbrauchertransparenz schafft und in der Breite wirkt.

„Eine Kennzeichnung muss auch tatsächlich mehr Tierwohl enthalten“, sagt Katrin Wenz, Landwirtschaftsexpertin des BUND. „Starke Kriterien, die deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen, sind bereits für die Einstiegsstufe notwendig.“ Vor allem der Ringelschwanz, der als ein wichtiger Indikator für das Wohlergehen und die Tiergesundheit eines Schweines gilt, darf nicht weiterhin abgeschnitten werden. Laut Tierschutzgesetzt ist das ohnehin verboten. Katrin Wenz fordert: „Flächendeckende Ausnahmeregelungen müssen ein Ende haben.“

Die Forderungen

In seinem Schreiben fordert das Bündnis die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen für ein System zur Haltungskennzeichnung bis zum Ende dieser Legislaturperiode vorzulegen. Als Mindestkriterien für die Einstiegsstufe der Tierwohlkennzeichen von Mastschwein, Sauen und Ferkel nennen sie unter anderem:

  • Intakte Ringelschwänze und Eckzähne (keine Ausnahmegenehmigungen, keine Übergangsfristen)
  • Erhöhung des Platzangebotes in den Ställen um 40% über den gesetzlichen Standard
  • Bequeme, weiche Liegefläche (eingestreut oder weiche, dicke Gummimatte), keine Neuzulassung von Vollspaltenböden
  • Der Einsatz von Hormonen wie PMSG ist nicht erlaubt.
  • Transport bis zum nächstgelegenen Schlachthof (Fahrzeit max. 4 h, max. 6 Stunden im Transportfahrzeug, max. 200 km Transportradius.
  • Verpflichtende Betäubungs- und Entblutungskontrolle bei der Schlachtung mit vorheriger Schulung. Dokumentation der Fehlbetäubungsrate und entsprechender Gegenmaßnahmen.

Die Finanzierung

Auch zur Finanzierung einer solchen Veränderung in den Haltungsverfahren fand das Bündnis klare Worte:

Die Finanzierung des überfälligen Umbaus in verbesserte Haltungsverfahren kann nicht allein den Verbrauchern aufgebürdet werden. Eine reine Finanzierung über den Markt wird abgelehnt. Über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) sowie durch Bundesmittel stünden bereits Milliarden an öffentlichen Fördergeldern für den Umbau in eine tier- und auch umweltgerechtere Landwirtschaft zur Verfügung. Diese seien weit umfänglicher und zielgerichteter als bisher einzusetzen, wie auch vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums mehrfach gefordert wird.

Quellen:

BUND: „Keine Kompromisse beim staatlichen Tierwohllabel“

BUND: „Kernforderungen an das staatliche Tierwohlkennzeichen“

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