Mit einem Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing möchte die Bundesregierung das Autoteilen bundesweit voran bringen. Kommunen sollen hierfür mehr rechtliche Möglichkeiten erhalten.
Kommunen soll ermöglicht werden, privilegierte, gebührenbefreite Parkflächen im öffentlichen Raum für Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern auszuweisen. Die privilegierten Fahrzeuge werden dann entsprechend gekennzeichnet. Bisher gab es keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, dies aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen vornehmen zu können. Privilegiert werden soll sowohl stationsbasiertes Carsharing, bei dem die Fahrzeuge an einem festen Standort stehen als auch stationsunabhängiges Carsharing, bei dem die Autos an einer beliebigen Stelle entliehen und abgestellt werden können.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte die Bundesregierung nun vor. Vergangene Woche ging er in die Länder- und Verbändeanhörung, die bis Ende September Stellung beziehen sollen. Bis Mitte kommenden Jahres könnte das Gesetz dann in Kraft treten.
Die Regelungen sind für die Kommunen nicht verpflichtend. „Carsharinganbietern entstehen Kosten durch eine Gebühr für die Beantragung der Carsharingplakette in Höhe von einmalig 30,70 Euro pro Fahrzeug sowie 80 Euro/Monat/Stellfläche für die Inanspruchnahme von Stellflächen im öffentlichen Straßenraum. Die Gebühreneinnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörden steigen somit voraussichtlich einmalig um circa 467.000 Euro sowie jährlich um ca. 240.000 Euro“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Wir wollen einen umwelt- und klimafreundlichen Verkehr. Carsharing ist dafür ein wichtiger Motor, für den wir bessere Rahmenbedingungen schaffen müssen. Dazu haben wir jetzt ein neues Gesetz beschlossen. Ich hätte mir das schon viel früher gewünscht und hoffe, dass es nach der Verbändeanhörung nun zügig verabschiedet werden kann“, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.
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