Die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Stromlieferanten verursachten Mehrkosten, kurz EEG-Umlage, steigen wie berichtet rapide an. In der Regel geben die Energieunternehmen die EEG-Umlage in voller Höhe an ihre Kunden weiter, was zu höheren Strompreisen führt. Bisher bestand jedoch die Möglichkeit für Unternehmen, sich von dem Anstieg der EEG-Umlage unabhängig zu machen – das sogenannte „Grünstromprivileg“.
Danach sind solche Energieunternehmen von einer Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber befreit, wenn sie, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 Prozent Strom aus erneuerbare Energieanlagen an den Verbraucher liefern.
Kostenvorteile durch mehr erneuerbare Energie im Strommix
Die Investitionen in grünen Strom rechnen sich: Die Befreiung von der EEG-Umlage entsprach allein im Kalenderjahr 2010 einem Kostenvorteil von 2,074 Cent pro Kilowattstunde netto gegenüber Konkurrenten, die die EEG-Umlage entrichten mussten. Ab dem Kalenderjahr 2011 liegt dieser Vorteil voraussichtlich sogar bei über 3,0 Cent pro Kilowattstunde netto.
Gibt der Stromlieferant diesen Vorteil zumindest teilweise auch an seine Kunden weiter, kann er attraktive Strompreise unterhalb der Strompreise seiner Konkurrenten anbieten, die die EEG-Umlage zu entrichten haben. Ein Preisvorteil, den vor allen Dingen den Stadtwerken sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommt, die schneller als die Großunternehmen einen Anteil von 50 Prozent an ihrem Strommix erreichen.
Vorteile für Stadtwerke sowie kleine und mittlere Unternehmen
Diese Regelung stand nun auf der Kippe und ist von der Bundesregierung aber für das Jahr 2011 bestätigt worden. Sie sendet damit ein Signal an die gesamte Energiewirtschaft, weiterhin auf Ökostrom zu setzen und so der Zahlung der EEG-Umlage zu entgehen.
Mit der Verschiebung der Änderungen beim Grünstromprivileg nimmt die Bundesregierung, vor allen Dingen Rücksicht auf viele Stadtwerke sowie kleine und mittlere Unternehmen. Sie hatten sich größtenteils bereits im vorigen Jahr die gesamten Strommengen für 2011 beschafft und sich verpflichtet, den darin enthaltenen Grünstrom an die Verbraucher zu liefern. Die Kalkulationen dieser Unternehmen hätten durch den Eingriff massiv in Frage gestanden. Eine unterjährige Reduzierung des Grünstromprivilegs wäre also wirtschaftspolitisch höchst fragwürdig gewesen.
Daniel Seemann
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