Eigentlich ist es üblich, dass die Energiekosten in ungedämmten Häusern vom Vermieter an die Mieter weitergegeben werden. Doch wenn es um die energetische Sanierung von Miethäusern geht stellt sich schnell die Frage: Wer soll die Dämmmaßnahmen und bessere Heizungen finanzieren, wer von den dann niedrigeren Energiekosten profitieren? Auch die Bundesregierung blieb dafür bisher eine Antwort schuldig.
Auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Freiburg Ende November wurde als Antwort ein neuer Begriff erfunden, der diese Probleme lösen soll: Die sogenannte Warmmietenneutralität. Dabei sollen die Mieter an den Modernisierungskosten in ihrem Haus finanziell beteiligt werden, aber nur dann, wenn die dadurch erreichten Einsparungen der Heizkosten die Modernisierungsumlage von Beginn an finanziell ausgleichen. Insgesamt soll der Gebäudebestand in Deutschland in den kommenden 30 bis 40 Jahren komplett energetisch saniert werden. Das entspräche dann einer Sanierungsrate von ungefähr drei Prozent des Gebäudebestands pro Jahr.
Hauseigentümer, Mieter und öffentliche Hand sollen Kosten tragen
Naturgemäß sind sich die Grünen auch bei diesen Forderungen uneinig. Franziska Eichstädt-Bohlig, die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Berliner Grünen, fordert, dass sich Hauseigentümer, Mieter und die öffentliche Hand die Kosten für Wärmedämmung und Solaranlagen teilen sollen. Für Mieter mit geringem Einkommen soll der zusätzliche finanzielle Aufwand durch ein „Klimawohngeld“ ausgeglichen werden.
Kreuzbergs grüner Bürgermeister Franz Schulz sprach sich gegen Pläne aus, die Warmmietenneutralität erst nach fünf Jahren zu fordern. Das hieße bei Mietern mit geringem Einkommen, dass sie fünf Jahre lang Mietkosten tragen sollen, die sie de facto nicht zahlen können. Stattdessen forderte Schulz, die ganzen Kosten je nach Einkommenssituation auf die Mieter umzulegen.
Energiesparfonds für einkommensschwache Haushalte
Als Finanzierungsmodell ist ein Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro angedacht, der einkommensschwachen Haushalten bei Sanierungs- und Einsparungsmaßnahmen zu Gute kommen soll. Außerdem soll es eine Mietrechtsnovelle geben, die die Rechte der Mieter bei zu hohen Energiekosten stärkt, andererseits aber auch Vermieter bei energetischen Baumaßnahmen fördert.
Doch die Pläne gehen noch weiter: In Berlin soll die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein Schwerpunktthema werden. Und zwar nicht wie bisher über Heizkraftwerke, sondern dezentral, indem große öffentliche Gebäude in Zukunft mit ihren Blockheizkraftwerken auch die umliegenden Stadtteile mit Wärme versorgen. Dazu sollen KWK-Anlagen mehr, länger und ohne Deckelung mit einem KWK-Bonus gefördert werden. Außerdem soll die in der bisherigen KWK-Novelle geplante Förderung von Kohlekraftwerken gestoppt werden.
Daniel Seemann
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