Die Stadtwerke Karlsruhe fordern, die öffentliche Trinkwasserversorgung vollkommen aus den Freihandels-abkommen TTIP und CETA herauszunehmen. Denn diese gefährdeten einen vorsorgenden Grund- und Trinkwasser-schutz sowie den öffentlichen Versorgungsauftrag von kommunalen Unternehmen.
Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. Zu TiSA gibt es bisher so wenige aktuelle Informationen, dass keine Aussage möglich ist.
Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf umfangreichen Recherchen, mit denen Wolfgang Deinlein, Mitarbeiter im Bereich Trinkwasser-Qualitätssicherung und Umweltschutz, bereits im Jahr 2013 begonnen hat. „Wir wollen einen Beitrag leisten zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf die kommunale Wasserwirtschaft. Denn die Folgen dieser Freihandelsabkommen für die Wasserversorgung sind unter Umständen gravierend und in der Bevölkerung bisher kaum bekannt“, so Prof. Matthias Maier, Leiter der Karlsruher Trinkwasserversorgung.
Der im CETA-Abkommen enthaltene Investitionsschutz würde ausländischen Investoren Sonderrechte gegenüber nur im Inland tätigen Unternehmen wie den Stadtwerken Karlsruhe gewähren. „Diese Sonderrechte könnten sich auch auf die Erteilung von Wasserrechten auswirken und den behördlichen Ermessensspielraum zugunsten von ausländischen Investoren einschränken“, so Maier. Denn CETA stuft Wasserrechte grundsätzlich als Investitionen ein. So könnte Wasser durch die Hintertür letztlich zu einer Ware in privaten Händen werden. Die Stadtwerke Karlsruhe wären zum Beispiel dann nachteilig betroffen, wenn ein bereits niedergelassenes ausländisches Unternehmen um ein Grundwasservorkommen konkurriert, das auch von den Stadtwerken für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Darüber hinaus könnte sich der CETA-Investitionsschutz zum Beispiel auch bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten sehr nachteilig für die Stadtwerke und damit für die Karlsruher Bevölkerung auswirken. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn eine drohende Investitionsschutzklage eines ausländischen Investors die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes verhindert.
„Die öffentliche Trinkwasserversorgung muss vollkommen aus den Freihandelsabkommen herausgenommen werden. Wir müssen weiterhin frei über die Wasserrechte verfügen können, ohne dass ein Risiko für Schadensersatzforderungen entsteht. Die Versorgung der Bevölkerung mit gesundem Trinkwasser muss weiterhin Vorrang haben vor allen anderen Interessen“, so Maier weiter. Daher würden die Stadtwerke mit den Verbänden weitere Aufklärungsarbeit in Sachen Handelsabkommen leisten. „Die Sachverhalte sind sehr komplex, nur wenige Experten kennen sie genau. Die Bevölkerung muss besser über die möglichen Folgen informiert werden“, betont der Leiter der Karlsruher Wasserversorgung.
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