Wir leben in einer so genannten Sharing-Economy. Ob Fahrräder, Lebensmittel, die eigene Wohnung oder das Auto – kaum einer hat noch nicht die Erfahrung mit einem der Konzepte gemacht. Vor allem der Bereich des Carsharings hat nicht nur für den Menschen, sondern auch für Umwelt und Klima ein enormes Potential. Ein neues Gesetz soll das Prinzip des „Auto-Teilens“ nun fördern.
So hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 das Carsharinggesetz verabschiedet. Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen. Pünktlich zu Weihnachten wird Unternehmen wie stadtmobil oder Flinkster somit ein besonderes Geschenk gemacht.
Das neue Gesetz sieht nämlich eine so genannte Verordnungsermächtigung vor. Auf deren Grundlage können Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern zukünftig bevorrechtigt werden. Mit der genauen Definition, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist, wird die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge geschaffen. Vorteile sollen sowohl für stationsgebundene Carsharing als auch für nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge geschaffen werden. Insbesondere für das stationsbasierte Carsharing soll im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens zudem ermöglicht werden, die Abhol- und Rückgabestelle an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf Ermächtigungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), um dort insbesondere die entsprechenden Verkehrszeichen und Anordnungsvoraussetzungen regeln zu können. Die konkrete Entscheidung liegt allerdings im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Umweltministerin Barbara Hendricks sieht im Carsharing-Konzept eine große Chance für nachhaltigere Mobilität in den Städten: „Mit dem Carsharing-Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Carsharing so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Das wird bisherige Geschäftsmodelle auf sichere Füße stellen und neue Geschäftsmodelle möglich machen.“
Das neue Gesetz basiert unter anderem aus gesammelten Erfahrungen bei Forschungsvorhaben. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Länder als auch Kommunen großes Interesse an der Einräumung dieser Bevorrechtigungen haben. Und auch die Zahlen verdeutlichen, dass sich das Carsharing in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreut:
Zum Jahresbeginn 2016 waren insgesamt 1.260.000 Carsharingkunden registriert, die sich 16.100 Carsharingfahrzeuge teilen. Statistisch benutzen damit zirka 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug.
Das nun verabschiedete Gesetz dürfte das Wachstumspotential von Carsharing steigern und mehr Dynamik in diesem Bereich ermöglichen.
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