Historisch: Ratifizierungsprozess abgeschlossen

UN Gebäude zum Weltklimavertrag
UN Gebäude zum Weltklimavertrag

Die letzte Hürde ist genommen worden, der historische Klimavertrag der Vereinten Nationen wird tatsächlich in Kraft treten. Vor weniger als einem Jahr in Paris von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, hinterlegten am Mittwoch, den fünften Oktober, Deutschland und die Europäische Union ihre Urkunden und sorgten dafür, dass auch die zweite Schwelle zur Ratifizierung erfolgreich genommen werden konnte.

Wie im Weltklimavertrag verankert, tritt das Abkommen 30 Tage nach Beendigung des Ratifizierungsprozesses in Kraft. Am vierten November diesen Jahres also, noch vor der nächsten Weltklimakonferenz in Marrakesch, wird das Abkommen bindend und unumkehrbar.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „In Paris haben wir Geschichte geschrieben. Heute haben wir sie unumkehrbar gemacht. Das Pariser Klimaschutzabkommen wird definitiv im November in Kraft treten. Wir haben so lange für dieses Abkommen gekämpft. Darum ist es gut, dass wir auch von Anfang an als Vertragspartei dabei sind. Noch nie haben wir Klimaschützer so viel Rückenwind auf der ganzen Welt erlebt. Das macht Mut für die Phase der Umsetzung, die nun vor uns liegt.“

Im Zuge einer Ehrung des UN-Generalsekretärs Ban Ki Moon am Freitag wird Hendricks symbolisch ein Replikat der Ratifizierungsurkunde überreichen.

Vor Inkrafttreten des Pariser Abkommens mussten zwei Hürden überwunden werden. Von den unterzeichnenden Nationen mussten mindestens 55 den Vertrag national ratifizieren. Diese Hürde wurde bereits im September genommen. Außerdem müssen die Vertragsnationen für mindestens 55 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich sein.

Deutschland ratifizierte den Vertrag gemeinsam mit den anderen 27 EU-Staaten. Sie haben etwa Zwölf Prozent der weltweiten CO2-Emissionen zu verantworten. Nachdem vor den Europäern bereits die USA, China und sehr überraschend auch Indien den Klimavertrag umsetzen wollen, ist mit der EU-Unterschrift nun auch die letzte Hürde genommen. Das Pariser Abkommen wird definitiv in Kraft treten.

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Ban Ki Moon, der während des EU-Beschlusses in Straßburg weilte, jubilierte: „Ich fühle mich geehrt an diesem historischen Moment teilzuhaben“.

Der neue Klimavertrag ersetzt das 1997 beschlossene Kyoto-Protokoll, das bisher die Begrenzung von Treibhausgasen regelte. Allerdings verpflichtet es nur noch wenige Industriestaaten zur Regelung ihrer Emissionen, die USA und China beispielsweise hatten sich damals geweigert das Protokoll anzuerkennen.

Das Pariser Abkommen nimmt nun alle Nationen in die Pflicht, sie sind völkerrechtlich an den Vertrag gebunden.

Es müssen Maßnahmen beschlossen werden den national erarbeiteten Klimaschutzbeitrag umzusetzen. Dabei werden kleine Nationen von größeren innerhalb der Staatengemeinschaft finanziell und technologisch unterstützt.

Das gemeinsame Ziel ist es die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu drücken, idealerweise auf 1,5 Grad zu reduzieren.

Diese Obergrenze ist nun erstmals in einem Vertrag völkerrechtlich verankert.

Mit Inkrafttreten des Vertrages am vierten November 2016 sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet die anvisierten Ziele umzusetzen.

Quellen: UNFCCC

BMUB

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