Gebäudeenergiegesetz gestoppt

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Die meisten, die jetzt ein neues Haus bauen, achten gleich von Anfang an darauf:  Energieeffizienz. Denn wenn das Haus gut isoliert ist, schont das nicht nur den Geldbeutel, sondern auch unser Klima. Eigentlich sollte aus diesem Grund vergangenen Mittwoch ein entsprechendes Gebäudeenergiegesetz vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Doch dazu kam es nicht: nachdem mehrere Wirtschafts- und Energiepolitiker einen Brief mit fundamentaler Kritik an dem Entwurf an das Kanzleramt geschickt hatten, wurde der Punkt von er Tagesordnung gestrichen.

Ab 2019 müssen alle neuen Bürogebäude der öffentlichen Hand der EU-Mitgliedsstaaten als Niedrigenergiegebäude errichtet werden. Dazu verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie. Ab 2021 gilt dies auch für alle anderen Häuser. Im Zuge dessen sollte nun am vergangenen Mittwoch ein Gesetzentwurf des Umwelt- und Bauministeriums vom Bundeskabinett verabschiedet werden, da es in Deutschland bisher noch keinen Standard für entsprechende Häuser gibt. Doch kurz vor der Verabschiedung ging beim Kanzleramt ein Brief von acht Wirtschafts- und Energiepolitikern ein, der viel Kritik an dem geplanten Gesetz enthält.

Ein Kritikpunkt ist, dass durch den im Entwurf definierten Effizienzhausstandard 55 nach den Regeln der staatlichen KfW Förderbank das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt würde. Laut den schreibenden Politikern würde das zur Folge haben, dass bezahlbares Bauen und Wohnen erschwert würde. Denn auch wenn der Standard erst ab 2019 für Bürogebäude gilt, befürchten sie, dass Privatgebäude ab 2021 diesem Vorbild folgen würden und Hausbauer am Ende „schutzlos“ dastünden.

Ein weiterer Punkt im Brief beschreibt die Sorge, dass bestimmte Energieträger, wie zum Beispiel Erneuerbare Energien, von der Regierung begünstigt werden könnten. An einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Aufwand und der Reduzierung der Treibhausgase haben sie „erhebliche Zweifel“. Sie sehen deshalb im Entwurf noch „erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf“ und fordern deshalb, den Standard in unbestimmter Zeit einzuführen.

Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden, sieht darin einen „Generalangriff auf die Energiewende im Gebäudebereich“. Sie wirft den beteiligten Politikern vor, mit ihrem Vorhaben die Energieverschwendung im Gebäudebereich festzuschreiben und Erneuerbare Energien weiterhin zu blockieren. Dieser Brief sei ein Aufruf der Energiepolitiker dazu, „verbindliche Vorgaben aus Brüssel zum Energiesparen zu unterlaufen“.

Doch auch Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des deutschen Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) übt Kritik an diesem Gesetzentwurf. Seine Grundzüge würden nach wie vor auf dem Stand von 2008 entstammen, einer Zeit vor dem Pariser Klimaschutzabkommen. Die Erneuerbarkeit und die Effizienz des Zusammenspiels von Wärme- und Kälteversorgung seinen nicht die Priorität. Stattdessen würden fossile Lösungen honoriert. Damit bleibt der Entwurf „deutlich hinter den Erwartungen zurück“.

Ein neuer Termin zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes zum Gebäudeenergiegesetz steht bisher noch nicht fest.

Quellen: Tagesspiegel, ee news

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