Umweltorganisationen klagen bereits seit Jahren, dass sich in der Abfallpolitik etwas bewegen muss. Am Dienstag dieser Woche hat der Rat der Europäischen Union nun endlich Änderungen zu sechs seiner Abfallrichtlinien zugestimmt. Diese Änderungen betreffen die Bereiche Abfall, Verpackung, Deponien, Altfahrzeugen, Batterien sowie Elektro-und Elektronikaltgeräten. Dabei verpflichteten sie alle EU-Mitgliedsstaaten offiziell der Kreislaufwirtschaft und dem Ressourcenschutz.
In seiner Pressemeldung zu den Änderungen der EU Abfallrichtlinien betont das Bundesumweltministerium, dass die formulierten Ziele zu Recht ambitioniert seien. Gleichzeitig würde die Erfüllung dieser für die meisten Mitgliedstaaten eine große Herausforderung darstellen. Besondere Beachtung fanden im Rahmen der Änderungen die Recyclingziele. Sie wurden besonders intensiv diskutiert und gelten als das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.
Neue Recyclingziele
Für die neuen Recyclingziele wurde unter anderem festgelegt, dass:
- ab 2025 mindestens 55 Prozent des Siedlungsabfalls recycelt werden müssen, ab 2030 dann 60 Prozent und 2035 mindestens 65 Prozent
- nicht mehr die Ausgangsmenge für das Recycling, sondern das recycelte Material die Bemessungsgrundlage bildet.
- ab 2035 die maximale Deponierate nur noch 10 Prozent betragen darf.
Diese neuen Regelungen werden auch Auswirkung auf das deutsche Abfallrecht haben. So wird dem BMU zufolge eine Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich sein. In anderen Mitgliedsstaaten wird es wohl ähnlich sein. Für die rechtliche Umsetzung der neuen Regelungen bleiben ihnen genau 24 Monaten.
Die deutsche Umwelthilfe sieht angesichts der neuen Abfallrichtlinien die deutsche Bundesregierung in der Pflicht. Sie müsse eine Vorreiterrolle bei Abfallvermeidung und Recycling übernehmen. „Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich offiziell einer Kreislaufwirtschaft verschrieben und erkannt, dass sparsam mit Ressourcen umgegangen werden muss. Dies gelingt am besten, indem Verpackungen und Produkte wiederverwendet werden. Dabei ist es am einfachsten Mehrwegsysteme zu fördern, die bereits vorhanden sind“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Durch ihre häufige Wiederverwendung leisten sie einen entscheiden Beitrag zur Ressourcenschonung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss dafür sorgen, dass die gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent in Deutschland umgesetzt wird. Die aktuelle Mehrwegquote beträgt hierzulande nur 42 Prozent.“
DUH fordert Wiederverwendungsziele
In Anlehnung an die neuen Recyclingziele rät die DUH zudem zu neuen verbindlichen „Wiederverwendungsziele“ :
- für erfasste Textilien, Elektroaltgeräte und Sperrmüll:
- bis 2025: mindestens 5 Prozent
- bis 2030: mindestens 15 Prozent
- für Anteil wiederverwendeter Verkaufs- und Transportverpackungen im Vergleich zu 2018:
- bis 2025: um ca. 15 Prozent erhöht
- bis 2030: um weitere 30 Prozent erhöht
Abschließen fordert die DUH von der Bundesregierung die Festlegung einer Strategie, um das Vermeidungsziel im EU-Kreislaufwirtschaftspaket zu erreichen.
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