Die Grundlast-Debatte

In Deutschland scheint sich ein energiepolitisches Dilemma abzuzeichnen: Wenn wirklich all die geplanten neuen Kohlekraftwerke gebaut und tatsächlich die Laufzeiten für die Atomkraftwerke (AKW) dieses Landes verlängert werden, bedeutet dies ein Überangebot an Energie, das den Ausbau der erneuerbaren Energieträger gefährdet.

Und dies, obwohl der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) bereits vor eineinhalb Jahren in seiner Branchenprognose für 2020 davon ausging, dass die erneuerbaren Energieträger bereits in zehn Jahren etwa 47 Prozent des Strombedarfs decken könnten. Das entspräche einer knappen Vervierfachung des gegenwärtigen Wertes und ist deutlich mehr als die Summe der heute bereitgestellten konventionellen Kraftwerksleistung.

 

50 Prozent Grundlast durch Erneuerbare bis 2020

Zum gleichen Ergebnis kommen Wissenschaftler des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik. Sie haben auf Grundlage der Ausbauprognosen Ende letzten Jahres im Auftrag des BEE eine Studie erstellt, bei der mit realen Wind- und Sonnenscheindaten aus dem Jahr 2007 durchgerechnet wurde, wie die Stromversorgung unter derlei Bedingungen aussehen würde.

Heraus kam, dass ein nicht geringer Teil der Erneuerbaren bei intelligenter Kombination und beim Einsatz von Methan aus Biogasanlagen und anderen Formen der Biomasse durchaus grundlastfähig sei. Etwas über 50 Prozent könnte so im Jahr 2020 bereits zur Grundlast beigetragen werden. Dies hätte entsprechende Auswirkungen auf AKWs und die alten Kohlekraftwerke, die problemlos wie geplant vom Netz gehen könnten.

Auch ein „Monitoring-Bericht“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) an die EU-Kommission konstatiert laut der Umweltschutzorganisation Greenpeace eine ähnliche Entwicklung. Allerdings hält das Ministerium diesen Bericht seit Anfang August trotz rechtlicher Verpflichtung momentan noch zurück.

Bestätigung durch das Bundeswirtschaftsministerium

Entsprechend hat Greenpeace nun auf Herausgabe des Berichts geklagt und kann sich dabei auf das Energiewirtschaftsgesetz stützen. Dessen Paragraf 63 lässt dem Ministerium eigentlich wenig Interpretationsspielraum in puncto Informationspflicht zum Thema „Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung“.

Die Zurückhaltung verwundert, geht die Bundesregierung in ihrem kürzlich verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien sogar selbst von einem Anteil von 38,6 Prozent der Erneuerbaren an der Stromversorgung in 2020 aus. Vielleicht ist das Ganze aber auch ein gewiefter Schachzug von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle.

Denn wenn wirklich das im Monitoring-Bericht steht, was Greenpeace vermutet, würde es die neuesten Ergebnisse der Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln und weiterer Experten zum Energiekonzept der Bundesregierung gefährden, das bekanntlich Ende September veröffentlicht werden soll.

Daniel Seemann

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