Am Donnerstag hat der Bundestag einem neuen Verpackungsgesetz zugestimmt. Es soll dazu beitragen, dass in Deutschland künftig mehr Abfall recycelt wird als bisher. Die Pfandpflicht wird ausgeweitet, Mehrwegverpackungen gefördert. Statt Müllverbrenn-ungsanlage werden nun Recyclingquoten vorge-schrieben. Auf die ursprünglich geplante Einführung einer Wertstofftonne verzichteten die Parlamentarier zunächst.
Im Einzelhandel verpflichtet das Gesetz künftig zur besseren Kennzeichnung von Mehrwegflaschen. So sollen Schilder an den Regalen Pfandflaschen klar anzeigen. Verbraucher können sich dann bewusster für die ökologischere Variante entscheiden. Außerdem wird das Pfandsystem ausgeweitet. Für bisher pfandfreie Getränke, wie etwa Fruchtsäfte mit Kohlensäureanteil oder Mischgetränke mit hohem Molkeanteil, fallen ebenfalls Pfandkosten an.
Weiterhin wird aber vom Wohnort abhängen, ob man eine Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack zur Müllentsorgung nutzt oder die Orangene Wertstofftonne. Das richtet sich nach der Verständigung zwischen Kommunen und Unternehmen.
Grund dafür sind Streitigkeiten untereinander. Die Organisation von Sammlung und Verwertung des Verpackungsmülls wird sowohl von Kommunen als auch durch private Unternehmen bewerkstelligt, die sogenannten dualen Systeme. Für den Restmüll wiederum sind kommunale Unternehmen zuständig. Die Wertstoffsammlung ist mit etwa einer Milliarde Euro Jahresumsatz ein lukratives Geschäft.
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen allerdings ab 2019 deutlich höhere Recyclingquoten erfüllen. Sie gelten für alle lizenzierten Verpackungen. Die Quote für Kunststoffverpackungen soll beispielsweise von 36 auf 63 Prozent ansteigen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Nach jahrelangem Ringen haben wir heute im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt. Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen. Und wir verbessern die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten für die Sammlung vor Ort. Jetzt hoffe ich, dass auch die Länder diesen ausgewogenen Kompromiss akzeptieren und wir dieses Kapitel erfolgreich abschließen können.“
Zudem müssen sich die Entgelte für die Entsorgung stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Hersteller sollen bereits bei der Gestaltung von Verpackungen berücksichtigen, dass diese gut recycelt werden können.
Die Entsorgung läuft weiterhin im Wettbewerb ab. Es wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von Industrie und Handel finanziert werden soll. Sie dient der Registrierung und Standardisierung.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Quelle: BMUB