Bundesregierung bereitet Grundlage für Fahrverbote vor

Diesel wird vorwiegend in SUV getankt. Nun soll Rechtsgrundlage für Fahrverbote kommen.
Diesel wird vorwiegend in SUV getankt. Nun soll Rechtsgrundlage für Fahrverbote kommen.

Für den Diesel wird es langsam ernst. Am Dienstag urteilt das Bundesverwaltungsgericht, ob Fahrverbote zulässig sind. Die Bundesregierung zieht mögliche Fahrverbote anscheinend bereits in Erwägung. Zeitnah soll eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Bei einer zu hohen Abgasbelastung sollen streckenbezogene Fahrverbote möglich sein. Damit beantwortete das Bundesverkehrsministerium eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel. Sie liegt der Rheinischen Post vor.

 

Noch letzten Freitag hatte die Bundesregierung erklärt, sich mögliche Folgen des anstehenden Urteils offen zu halten. Neben dem beschlossenen „Sofortprogramm Saubere Luft“ seien gegenüber der EU-Kommission Zusatzmaßnahmen angekündigt worden. Ein Grund für die Kehrtwende ist sicher das erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Dass Fahrverbote folgen werden, scheint bereits beschlossen. Dazu geht es in Leipzig zentral eher um die Frage, ob Kommunen eigene Regelungen treffen oder es ein bundeseinheitliches Regelwerk geben soll. Das würde etwa durch die Blaue Plakette erreicht. Am Montag wollen sich Vertreter von Bund und fünf Modellstädten für sauberere Luft in Bonn treffen.

„Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen in der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden“, wird Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle zitiert. Und weiter: „Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.“

Für Deutsche Umwelthilfe sind Fahrverbote obligatorisch

Die Ankündigung aus dem Bundesverkehrsministerium kommt überraschend. Drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren und das anstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zwingen die Bundesregierung anscheinend zum Handeln. Bis 2050 muss der Verkehr weitgehend klimaneutral sein, um die gesteckten Klimaschutzziele nicht zu gefährden. Im August vergangenen Jahres hatte das Umweltbundesamt einen Bericht veröffentlicht, der die Dringlichkeit verdeutlicht. Damals überschritten fast 70 Städte die Stickoxid-Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe war damals bereits in vollem Gange. Weiterhin werden in den meisten Städten die gültigen Grenzwerte teilweise deutlich überschritten. Ob Diesel-Fahrverbote zulässig sind, wird am Dienstag in Leipzig entschieden. Die überraschende Kehrtwende der Bundesregierung lässt den Ausgang des Urteils aber bereits erahnen.

Quelle: RP-Online

Unterstützen sie das Clean Energy Project

Wir empfehlen den neuen Brave Browser.
Er ist schnell und bietet Privatsphäre:
BRAVE
Mit Brave unterstützen Sie auch das CleanEnergy Project.
Einfach und unkompliziert.

Über das CleanEnergy Project

Das CleanEnergy Project ist ein non-profit Magazin für Menschen auf der Suche nach Informationen über Nachhaltigkeit.

Autoren, die über Nachhaltigkeit berichten und sich unserem Team anschließen möchten, sind herzlich willkommen.

 


CleanEnergy Project is supported by GlobalCom PR Network, an international alliance of public relations agencies.