Bundesumwelt-minister Norbert Röttgen (CDU) teilte letzten Monat in einer Pressemitteilung mit, dass der Salzstock Gorleben weiter auf seine Eignung als Atommüllendlager hin überprüft werde. Damit wird ein von der Rot-Grünen Bundesregierung beschlossenes Moratorium, das die Überprüfung aussetzte, aufgehoben.
Der Minister versichert ein transparentes, atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung. Außerdem soll das Verfahren ergebnisoffen sein. Entsprechend sei es möglich, dass von dem Salzstock Gorleben als Endlager Abstand genommen wird. Um beurteilen zu können, wie wahrscheinlich dies ist, ist ein Blick in die Vergangenheit hilfreich.
Der Beschluss, den Salzstock als Endlager nutzen zu wollen, fiel im Jahr 1977. Der damalige Niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht von der CDU hat diese Entscheidung allerdings nicht maßgeblich auf Grundlage von geologischen Sicherheitsanforderungen, sondern aus politischen Gründen getroffen. Schon bei dem Auswahlgutachten standen nicht nur geologische Aspekte, sondern auch zum Beispiel die Bebauungsfläche über dem Lager im Vordergrund. Dort war damals unter anderem eine Wiederaufbereitungsanlage für Kernbrennstäbe geplant. Aber selbst dieses Begutachtungsverfahren, das zudem ausschließlich Salzstollen und nicht etwa Granit einbezogen hat, schloss Gorleben praktisch aus. Wie lange geheim gehaltene Akten belegen, wurden im Gutachten acht Salzstollen als mögliche Endlager empfohlen. Gorleben befand sich nicht unter dieser Auswahl. Es wurde nachträglich und entgegen den Empfehlungen des beauftragten Chefgeologen Prof. Gerd Lüttig, der den Standort als ungeeignet einstufte, handschriftlich in die Auswahl aufgenommen und dann politisch durchgedrückt.
Es dürfte unbestritten sein, dass die Sicherheit der Bevölkerung, selbstverständlich auch zukünftiger Generationen, bei der Auswahl eines Atommüllendlagers im Vordergrund stehen muss. Konsequenterweise muss aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials der beste Standort ausgewählt werden und nicht nur einer, der möglicherweise den Anforderungen genügt. Zumal aufgrund des langen Zeithorizonts, der in Verbindung mit radioaktivem Atommüll zu berücksichtigen ist, kaum eindeutige wissenschaftliche Aussagen bezüglich der Sicherheit geleistet werden können. Aber wie kann ein Standort heute der bestmögliche sein, wenn er bereits bei einer begrenzten und keineswegs alleine auf Sicherheitsansprüche hin zugespitzen Auswahl in die zweite Reihe gerückt war?
Der Minister beteuert, dass die Eignungsprüfung von Gorleben ergebnisoffen sei. Allerdings werden parallel keine weiteren Standorte untersucht. Der Minister schreibt selbst, dass mit der Einleitung des atomrechtlichen Verfahrens nicht vor Ende der nächsten Legislaturperiode, also etwa 2016, zu rechnen sei. Sollte das Projekt zu diesem Zeitpunkt oder noch später scheitern, wird die zukünftige Bundesregierung unter erheblichen Zeitdruck gesetzt, ein geeignetes Endlager zu finden. Die Alternative, Gorleben entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse als Endlager abzusegnen, wäre noch verheerender und ließe deutlich schlimmere Folgen erwarten, als sie heute bereits beim Atommülllager Asse II zu beobachten sind.
Aber selbst, wenn das Verfahren (nach aktuellem Stand der Wissenschaft) mit dem Ergebnis abschließt, dass sich Gorleben als Endlager eignet, kann keinesfalls behauptet werden, dass es der bestmögliche Standort ist. Viele möglicherweise deutlich bessere Optionen wurden überhaupt nicht in Betracht gezogen. Mit der Atommülllagerung ist eine große Verantwortung verbunden. Es muss bezweifelt werden, dass das jetzige Vorgehen der Regierung dieser Verantwortung gerecht wird.
Oliver Hölzinger
Add comment