Letzten Sonnabend nahmen sich von Neckarwestheim bis nach Stuttgart rund 60.000 Menschen an der Hand, um gegen Atomkraft zu demonstrieren. Das in Neckarwestheim stehende Atomkraftwerk zählt zu den störanfälligsten in Deutschland. Die Versammlungen, meist von dem Verein campact organisiert, verdichten sich: Schon im Februar dieses Jahres fand eine Demonstration gegen Atomkraft statt.
Zugleich prangerte Greenpeace die strittige Energieversorgung und deren neues Werkzeug an: Mit einer Verfassungsbeschwerde wandte sich die Organisation mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke vor Gericht gegen das neue Atomgesetz. Und auch wenn Greenpeace und Politik ungern kooperieren: Es zogen doch einige Parteien nach und reichten im gleichen Monat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Dazu gehörten die SPD, die Grünen sowie die Linke.
Die elfte Atomgesetznovelle sieht zwölf Jahre längere Laufzeiten vor. Damit kann das letzte Atomkraftwerk noch bis 2035 in Betrieb sein und nicht bis 2022, wie es nach dem alten Gesetz bestimmt wurde. Die Opposition von CDU und FDP setzt auf eine Normenkontrollklage. Demnach sei das Gesetz „formell und materiell gesetzeswidrig„. Formell deshalb, weil die Bundesländer nicht in den Beschluss eingebunden wurden, obwohl ihnen Verwaltung und Nachrüstung der Atomkraftwerke obliegt. Die Regierung umging den Bundesrat Ende letzten Jahres mit der Befürchtung, dass die Opposition das Gesetz kippen werde. Offiziell wurde die Umgehung aber mit der Verlängerung um ’nur‘ zwölf Jahre begründet. Aus diesem Grund verfassten auch fünf Bundesländer eine Klage: Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bremen. Alles Länder, die weder ein Atomkraftwerk in Betrieb noch eine schwarz-gelbe Regierung haben. Nun stellt sich die Frage, ob das Pochen auf die Mitbestimmung Sinn macht, wenn es doch kein Kraftwerk zu verwalten gibt. Doch wird damit nur die Sicherheitslücke gefüllt, welche die in der Verantwortung stehenden Bundesländer wie Baden-Württemberg hinterlassen. Hier nimmt man es mit der Aufsicht nicht so genau: Das Atomkraftwerk Neckarwestheim beispielsweise wäre ohne das neue Gesetz dieses Jahr abgeschaltet worden. Seit diesem Januar darf es für weitere acht Jahre Kernenergie umwandeln. Dabei weist die Anlage einen erheblichen Mangel an Sicherheitsnachrüstungen auf, welche von der EnBW vor drei Jahren selbst angefordert wurden.
Neben dem Prozess der Abstimmung greift die Klage der Parteien auch zwei inhaltliche Punkte des Gesetzes an. Zum einen seien die neuen Bestimmungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses verweist in Artikel zwei auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das neue Gesetz ist der Opposition bei der Beschreibung von Sicherheitsstandards dagegen viel zu unkonkret.
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft die mögliche Enteignung von Grundstücken bei der Suche nach einem Endlager. Will der Besitzer nicht verkaufen, so darf der neue Abschnitt der Novelle als letzte Möglichkeit wahrgenommen werden.
Doch auch der Erfolg der Kläger ist durchaus realistisch. Und aufgund der Brisanz des Themas und der Mobilisierung der Bürger könnte das Bundesverfassungsgericht vielleicht noch dieses Jahr ein Urteil fällen.
Derzeit berät sich sogar die CDU aus gegebenem Anlass in Japan über ein Moratorium der Laufzeitverlängerung. Vielleicht würde dieses über die Landtagswahlen in Baden-Württemberg Ende März hinaus reichen.
Jenny Lohse
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