Am Anfang war das Stromeinspeisegesetz

Vor gut 20 Jahren, am 7. Dezember 1990, wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das zwar nur fünf Paragraphen kurz war, dafür aber eine umso größere Wirkung entfalten konnte. Das Stromeinspeisegesetz, im Langtitel „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“, trat am 1. Januar 1991 in Kraft.

Ab diesem Datum mussten die Betreiber der deutschen Stromnetze Strom aus Wind- und Wasserkraft, Biomasse und Solarstrom zu fest vereinbarten Vergütungssätzen ins Netz aufnehmen. Seither ist der Ökostromanteil im Netz auf 17 Prozent gestiegen, die Stromversorgung ist dezentraler geworden und ganz neue Wirtschaftszweige sind entstanden. Gleichzeitig wird der Wunschgedanke eines regenerativen Energiezeitalters immer mehr zur Realität.

Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Schon heute sind die deutschen Windenergieanlagen insgesamt dazu in der Lage, bereits stundenweise die komplette Grundlast des Stromnetzes abzudecken. Dabei existierten 1990 gerade einmal 488 Anlagen mit 62 Megawatt Leistung, die 0,03 Prozent des Stromverbrauchs lieferten. Ende 2009 waren es schon 21.000 Windkraftanlagen mit 25,77 Gigawatt Leistung, was einem Anteil von 6,5 Prozent an der Stromproduktion entsprach. Auch die Solarenergie war 1990 noch klein aufgestellt und verfügte nur über 138 Anlagen. Heute sind über 400.000 Anlagen mit einer Leistung von zehn Gigawatt installiert und liefern ein Prozent des deutschen Stroms.

Das Stromeinspeisegesetz war der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), von welchem es am 1. April 2000 abgelöst wurde. Hierin waren der Netzzugang, die garantierte Stromabnahme und die kostendeckende Einspeisevergütung für erneuerbare Energien verbindlich geregelt. Das EEG wurde zum Vorbild ähnlicher Gesetze in mittlerweile 40 Staaten. Trotz einer zurzeit eher rückwärtsgewandten Energiepolitik der Bundesregierung nimmt der Anteil der erneuerbaren Energien stetig zu.

Integration der Erneuerbaren ins Stromnetz

In Deutschland hat das kleine Gesetz von damals viel in Bewegung gesetzt: Diese Woche treffen sich die Nordseeanrainerstaaten zur „North Sea Countries‘ Offshore Grid Initiative“, um den Aufbau eines Verteilnetzes für den Offshore-Windkraftstrom in Nordeuropa voranzubringen. Auch die Entwicklung eines „smart grid“, mit dem Erzeugung und Nachfrage erneuerbarer Energien besser aufeinander abgestimmt werden sollen, ist in der Planung. Und schließlich werden immer leistungsfähigere Speichertechnologien entwickelt, um mehr erneuerbaren Strom ins Stromnetz integrieren zu können. Ein kleines Gesetz für das deutsche Stromsystem, ein großer Schritt für die erneuerbare Energien weltweit.

Daniel Seemann

2 Bemerkungen

  • Was nützt einem seit über 20 Jahren die beste Lage und genug Flächen, das aus einem Passivehaus endlich ein PLUSenergiehaus machen kann, wenn einen Nachbars z.B. die Monster-Bäume und eine Solaranlage auf Mast haben, welche mein Haus und Garten ganz oder teilweise abschatten? Selbst vorsichtige Anfragen werden zuletzt mit hysterisch, lautem Geschwätz abgewehrt.
    Klar es gibt Grenzabstände, die man nicht wirklich durchsetzen kann und es fehlen in BW für gross wachsende Bäume, die Höhenbeschränkungen.

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