Die Tierschutzorganisation PETA schreibt: „Es ist ein historischer Durchbruch im Kampf gegen die Massentötungen von männlichen Küken“. Die Staatsanwaltschaft Münster hat zum ersten mal überhaupt in Deutschland Anklage gegen eine Brüterei erhoben. Der Vorwurf: Das Unternehmen verstoße jeden Tag in Millionen Fällen gegen das Tierschutzgesetz. Sollten die Richter der Klage stattgeben, könnte sich daraus ein Präzedenzfall entwickeln und endlich Schluss sein mit der Ermordung der männlichen „Eintagsküken.“
Anklage gegen Brüterei – 2,5 Millarden getöte Küken
Jährlich werden weltweit geschätzte 2,5 Milliarden frisch geschlüpfte Küken an ihrem ersten Lebenstag sofort wieder getötet – weil sie für die Industrie nutzlos sind. Allein in Deutschland sterben nur aus diesem Grund 50 Millionen der sogenannten „Eintagsküken“ im Jahr, schätzt PETA. Die Tiere werden vergast oder bei lebendigem Leibe geschreddert. Ihr einziger „Fehler“: Sie haben nicht das gewünschte Geschlecht und können keine Eier legen.
Da die zur Eierproduktion gezüchteten Hühner nicht so schnell Fleisch ansetzen wie Masthühner, lohnt es sich für die Geflügelindustrie auch nicht, die männlichen Eintagsküken zu mästen. Daher wird der bequemste Weg gewählt. Und der billigste: Die Massenvernichtung der Küken. Geschätzte 140.000 am Tag allein in Deutschland.
Nach der allgemeinen Auffassung ist eine solche Praxis eigentlich nach dem Tierschutzgesetz verboten. Dort heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund (…) Schaden zufügen.“ Gestritten wird sich allerdings um die Grundsatzfrage, was ein vernünftiger Grund eigentlich ist. Im Fall der Eintagsküken sehen die meisten Tierschützer diesen nicht gegeben.
Deutsche Behörden dulden grausame Massentötung
Doch die deutschen Behörden und das Landwirtschaftsministerium dulden die grausame Vorgehensweise bislang. Den Brütereien wurde bisher ein Schlupfloch in Strafgesetzbuch zur Straffreiheit zugesprochen. Der sogenannte Verbotsirrtum. Dieser Paragraph besagt: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Mit anderen Worten: Die Brütereien halten das Töten der Küken für rechtmäßig – schließlich bedienen sie damit bestmöglich die enorme Nachfrage nach Legehennen und damit letztendlich billigen Eiern für die Verbraucher.
Sobald die Unternehmen allerdings über die Unrechtmäßigkeit ihrer Vorgehensweise informiert sind, können sie sich nicht mehr auf den Verbotsirrtum berufen. Mit diesem Hintergrund hat die Tierschutzorganisation Peta bereits 2013 Strafanzeige gegen verschiedene Brütereien in Deutschland erstattet. Darunter eine Großbrüterei in Senden. Mit der Anzeige sei der betreffende Betrieb über die Unrechtmäßigkeit seines Tuns informiert worden. Dennoch sei das Töten seit 2013 unverändert weitergegangen. Damit liegt laut Peta klar ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.
Staatsanwaltschaft Münster hat Klage eingereicht
Das sieht nun offenbar auch die Staatsanwaltschaft Münster so. Ein Sprecher bestätigte, dass gegen die Großbrüterei Klage beim Landgericht Münster eingereicht worden sei. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Fall verhandelt wird. Falls nicht, werde man das Verfahren zur Not bis zum obersten Bundesgerichtshof tragen, betonte die Staatsanwaltschaft, da es sich bei dem Problem um eine bundesweite Angelegenheit handele. Es ist das erste Mal, dass eine Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Kükentötung erhebt. Peta nannte das einen „historischen Durchbruch in der tierschutzrechtlichen Debatte über die industrielle Tierproduktion“.
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Falls die Brüterei tatsächlich auf hoher Instanz schuldig gesprochen wird, könnte sich das zu einem Präzedenzfall entwickeln. Dann könnten auch die anderen Betriebe sich nicht mehr auf den Verbotsirrtum berufen. Ob der Klage entsprochen wird ist allerdings fraglich. Bereits 2013 versuchte das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Massentötung per Erlass zu verbieten. Doch die Brütereien klagten gegen das Verbot und bekamen Recht. Als Grund gab das Verwaltungsgericht Minden an, es fehle die Berechtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz für einen derartigen Erlass. Im Grundgesetz sei zudem das Recht auf freie Berufswahl festgelegt.
Anklage gegen Brüterei – unvernünftige Formulierung im Tierschutzgesetz
Das zeigt, dass die Klage möglicherweise an der Formulierung im Tierschutzgesetz „ohne vernünftigen Grund“ scheitern könnte. Doch selbst dann könnte mit der Massentötung schon bald Schluss sein. Auch im Bundeslandwirtschaftsministerium regt sich lauter Protest. Agrarminister Christian Schmidt sagte: „Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört. Daran arbeiten wir bereits intensiv.“
Ein einfaches Verbot sei jedoch nicht sinnvoll, da sich dann die Produktion ins Ausland verlagern würde, wo die Küken weiter getötet würden. Deshalb konzentriere man sich auf die Forschung. Mit einem neuen Verfahren soll das Geschlecht der Küken bald bereits vor dem Schlüpfen erkannt werden.
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