Es ist gar nicht so einfach, von und gleichzeitig mit der Natur zu leben, ohne ihr zu schaden. Intensive Flächennutzung in der Landwirtschaft fordert ihre Tribute. Die biologische Vielfalt ist auf dem Rückzug. Durch die Intensivnutzung gehen die für Agrarlandschaften typischen Pflanzen- und Tierarten in der Landwirtschaft stark zurück, auch die charakteristischen Landschaftsstrukturen weichen immer mehr den landwirtschaftlichen Flächen.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert daher einen besseren Schutz dieser Vielfalt auf Flächen, die in stark landwirtschaftlichem Nutzen stehen. Die Landwirtschaft als größter Flächennutzer ist immerhin von immenser Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss sich daher diesem Ziel widmen und eine stärkere ökologische Ausrichtung anstreben, um die vereinbarten Biodiversitätsziele im Jahr 2020 auch zu erreichen. Ein idealer Zeitpunkt, um nach Lösungen zu suchen, denn die GAP steht kurz vor der Reform.
Zwar leistet der ökologische Landbau schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Ziele, dieser muss aber noch wesentlich stärker forciert werden. Mit den hohen Grünlandverlusten durch den verstärkten Ackerbau hat sich nicht nur das Landschaftsbild stark gewandelt (”Maiswüste Deutschland”), sondern auch die biologische Vielfalt. Bodenbrütende Vögel und zahlreiche Schmetterlingsarten finden keinen Lebensraum mehr und auch die Belastung von Böden und Grundwasser durch die intensive Flächenbewirtschaftung sind vielerorts bereits spürbar. Mit Direktzahlungen, die an naturverträgliche Bewirtschaftungsmethoden gekoppelt sind, soll die EU-Kommission nach Ansicht von BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel in Zukunft diesem Problem zuleibe rücken.
Die „Ökologischen Vorrangflächen“ spielen bei den „Greening-Vorschlägen“ der Kommission eine wichtige Rolle. Und das besonders in Agrarlandschaften, die sehr intensiv genutzt werden, denn nur mit effektiven Maßnahmen ist eine ökologische Aufwertung von Intensivregionen möglich. In den Vorschlägen der EU-Kommission ist bereits ein Mindestflächenanteil von sieben Prozent der betrieblichen Ackerfläche im Gespräch. Wie sich die ökologische Ausgestaltung dieser Flächen darstellen soll, wird vom BfN derzeit ausgearbeitet und soll in Kürze Thema der öffentlichen Debatte werden.
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