Energiewende: Gericht schließt atomares Zwischenlager

Mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen führen zu Schließung

Die Anschläge von Paris haben  in ganz Europa die Terrorangst geschürt. Auch in Deutschland versuchen die Behörden mögliche Ziele terroristischer Aktivitäten von vornherein auszuschließen. Als besonders gefährdet werden hierzulande unter anderem die Atomkraftwerke und atomaren Zwischenlager betrachtet. Können diese Einrichtungen keinen ausreichenden Schutz vor möglichen Anschlägen nachweisen, droht ihnen die Schließung.

So geschehen jetzt im atomaren Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel. Bereits im Juni 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig geurteilt, das Lager sei anfällig für Anschläge. Vorausgegangen war die Klage eines Anwohners, die Anlage sei unzureichend geschützt vor Angriffen mit modernen panzerbrechenden Waffen oder gezielten Flugzeugabstürzen.

Dies sei berechtigt, bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Denn nach Ansicht des Gerichts konnte die Aufsichtsbehörde keinen ausreichenden Schutz vor diesen Gefahren nachweisen. Die Betriebsgenehmigung wurde daraufhin aufgehoben. Auch die Betreiber der anderen 12 deutschen Zwischenlager bangen jetzt um den weiteren Betrieb ihrer Anlagen, sollte das Urteil zum Präzedensfall werden.

Denn das OVG wirft dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor, nicht ausreichend festgestellt zu haben, welche Folgen der Absturz eines Flugzeugs auf atomare Zwischenlager habe. Außerdem sei bei der Ermittlung von Gefahren durch panzerbrechende Waffen auf Castorbehälter lediglich ein Waffentyp zur Datenanalyse verwendet worden, der bereits veraltet ist. Die heute verwendeten Waffen hätten jedoch weit mehr Zerstörungspotenzial. Auch gegenüber dem gewaltsamen Eindringen von potenziellen Terroristen in die Anlagen bestehe nach Ansicht des Gerichts kein ausreichender Schutz. In diesem Zusammenhang stellt sich nun auch die Frage, inwiefern der Schutz vor Terroranschlägen bei den noch betriebenen deutschen Atomkraftwerken gegeben sei.

Rückendeckung erhalten die zuständigen Betreiber und Behörden nun ausgerechnet von Umweltministerin Barbara Hendricks. In einer Stellungnahme gab sie zu Bedenken, dass es dem BfS aus Gründen der Geheimhaltung nicht möglich sei, dem Gericht alle Sicherheitsaspekte zum Schutz vor möglichen terroristischen Aktivitäten offenzulegen. Es solle deshalb nun geprüft werden, „wie Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, künftig angemessen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeführt werden können, ohne dabei den Geheimschutz zu gefährden“, zitiert das Nachrichtenmagazin „Die Welt“ die Ministerin.

Für die Betreiber des Zwischenlagers in Brunsbüttel bedeutet das Urteil nun zunächst, dass dort keine weiteren Brennelemente aus dem benachbarten Atomkraftwerk mehr gelagert werden dürfen. Die Behältnisse, die sich momentan dort befinden, verbleiben jedoch vorerst in der Anlage. Aus Mangel an Alternativen, so heißt es aus Regierungskreisen.

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