Fracking wird nicht generell verboten

Die Bundesregierung hat sich jetzt auf einen Kompromiss bei der umstrittenen Risikotechnologie Fracking geeinigt. Demnach werde das konventionelle Fracking (Tight Gas) in Sandgestein, das in Deutschland bereits seit Jahrzehnten angewendet wird, auch weiterhin erlaubt bleiben. Das unkonventionelle Fracking (Shale Gas) soll nur in seltenen Ausnahmefällen und bis zu einer maximalen Tiefe von 3000 Metern genehmigt werden. In der Nähe von Seen oder ähnlichen Grundwasserspeichern darf aber generell nicht gebohrt werden. Auch der Einsatz von umweltschädlichen Stoffen ist grundsätzlich verboten.

Zunächst war geplant, das unkonventionelle Fracking bundesweit zu verbieten. Union und SPD haben sich jetzt auf diese Ausnahmeregelung geeinigt, nachdem seitens der Union Kritik am völligen Verbot laut wurde. Ob und wo die Technik kommerziell genutzt werden darf, entscheidet nun eine Expertenkommission von Fall zu Fall. 2021 soll dann der Bundestag ein endgültiges Gesetz verabschieden.

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