Solarstrom soll beim Einspeisemanagement berücksichtigt werden

PV-Anlage; Foto: shutterstock

Spätestens zum 1. Januar 2012 soll nach einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung eine Regelung getroffen werden, um Photovoltaikanlagen in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Solaranlagen können danach in Fällen von Netzengpässen abgeregelt werden.

Das Einspeisemanagement bedeutet eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung (Wirkleistung) von Anlagen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden. Konkret werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes in einer Netzregion (beispielsweise bei Starkwind) durch ein Reduktionssignal zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert – je nach Erfordernis auf 60, 30 oder 0 Prozent ihrer Nennleistung.

Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, zeigt ein Signal den Anlagen an, dass die Einspeisung wieder in vollem Umfang möglich ist.

Netzengpässe bei zu viel Sonnenlicht

Das Einspeisemanagement ermöglicht damit eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Einspeisung, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Gerade im Photovoltaikbereich, der nach wie vor zu den am stärksten wachsenden Wirtschaftsbereichen in Deutschland zählt, muss angesichts der stetigen Zunahme installierter Solaranlagen eine Regelung gefunden werden, bei drohenden Netzengpässen die Einspeisung von Photovoltaikstrom in das Stromnetz abzuregeln.

Ansonsten droht die Gefahr, dass es bei zu starkem Wind oder zu intensiver Sonneneinstrahlung und einer dementsprechend hohen Einspeisung von Wind- beziehungsweise Solarstrom zu einem Netzausfall kommt. Das würde nicht nur für die Volkswirtschaft einen erheblichen Schaden bedeuten, sondern auch für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien.

Nicht alle Solaranlagen von neuer Regelung betroffen

Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung nun dafür entschieden, dass Photovoltaikanlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden. Konkret soll die Regelung Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt betreffen. Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, sollen mit kurzer Übergangsfrist zur Nachrüstung verpflichtet und ebenfalls in das Einspeisemanagement mit einbezogen werden.

Daniel Seemann

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