Kleinwindanlagen stellen für viele, die von der Windkraft partizipieren möchten, eine interessante Alternative zum großen Windrad im Megawattbereich dar. Vielfach sind die für die Windkraft ausgewiesenen Flächen bereits belegt und das Erschließen neuer Flächen gestaltet sich zusehends schwierig.
Nachdem mit einer Erhöhung der Einspeisevergütung oder der Einführung einer Eigenverbrauchsvergütung, wie sie für Photovoltaikanlagen gilt, voraussichtlich nicht zu rechnen ist, relativiert sich diese Alternative auf den zweiten Blick aber auch recht schnell.
Der Bundesverband Windenergie e. V. definiert Kleinwindkraftanlagen zwar bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt, nach der IEC-Norm 61400-2:2006 fallen jedoch nur Anlagen bis zu einer Leistung von 70 Kilowatt unter diese Klassifizierung. Das entspricht einer Turmhöhe von etwa 20 Metern und die brauchen keine Genehmigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz (BimSchG). In Sachen Genehmigung genießen sie gegenüber den großen Windkraftanlagen jedoch ohnehin deutlich laxere Vorschriften. In der Regel genügt eine Baugenehmigung. Eine einheitliche, länderübergreifende Regelung gibt es in Deutschland für die Kleinen jedoch nicht. Eine Einverständniserklärung der Nachbarn und statische Gutachten, sowie eine Lärmprognose sollten allerdings schon eingeholt werden – alleine schon aus Eigeninteresse, denn schließlich wohnt der Betreiber selbst praktisch „unter“ dem Windrad.
Angeboten werden Kleinwindkraftanlagen sowohl als bekannte Dreiflügler, aber auch als Vertikalachser, den so genannten Savonius-Rotoren, die mit geringen Laufgeräuschen aufwarten. Zumeist werden sie, je nach Größe, als Dachanlagen oder separat aufgeständert. Im Gegensatz zu den kleinen Windkraftanlagen, wie sie in den 90er Jahren aufgestellt wurden, entfallen heute jedoch die damals gängigen hohen Investitionszuschüsse. Als Renditeobjekt scheiden Kleinwindkraftanlagen ohnehin aus, denn die Einspeisevergütung (9,2 Cent pro Kilowattstunde Anfangsvergütung, 4,92 Cent pro Kilowattstunde Basisvergütung) für die kleinen Anlagen ist dieselbe, wie für die großer Windkraftanlagen, die mit deutlich höheren Leistungen wesentlich höhere Renditen bringen. Hinzu kommen die im Gegensatz zu großen Windkraftanlagen hohen Investitionskosten. Je Kilowatt installierter Leistung schlagen Kleinwindkraftanlagen mit etwa 3.000 Euro zu Buche, bei großen Windkraftanlagen liegen die Investitionskosten etwa zwei Drittel niedriger. Angesichts der geringeren Erträge bei gleicher Einspeisevergütung keine rosigen Aussichten für den Kleinwindkraftzweig. Zudem fehlt es an Anreizen zum Eigenverbrauch, etwa in Form einer Eigenverbrauchsvergütung. Derzeit lassen sich kleine Windkraftanlagen auch bei komplettem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms in der Regel nicht wirtschaftlich betreiben.
Judith Schomaker
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