EU-Leitlinien zum Windkraftausbau in Naturgebieten

Die EU-Kommission hat Leitlinien für den Ausbau von Windenergie in geschützten Naturgebieten veröffentlicht. Sie gelten für das Natura-2000-Netz. Natura 2000 ist ein wichtiges Instrument der EU für den Schutz biologischer Vielfalt.

Biodiversität macht unsere Umwelt lebens- und liebenswert. Nahrungsmittel, Energie, Materialien, Luft und Wasser als wichtige Lebensgrundlage werden von intakten Ökosystemen bereitgestellt. Biodiversitätsschutz ist daher von oberster Priorität und bedeutet letztlich auch, menschliches Leben zu schützen. Die EU-Kommission hat daher beschlossen, den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Mit Natura 2000 wurde  ein kohärentes Netz von 26.000 besonderen Schutzgebieten in den EU-Mitgliedstaaten ausgewiesen, auf einer Fläche von insgesamt 850.000 Quadratkilometern – das entspricht 18 Prozent der Fläche der EU. Natura 2000 basiert auf der Vogelschutzrichtlinie und auf der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).

Ein anderes wichtiges Ziel, das von der EU-Kommission beschlossen wurde, ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch Europas bis 2020 auf 20 Prozent. Der Einsatz von Windenergie nimmt dabei einen wichtigen Stellenwert ein. Im Jahr 2009 machte Windenergie bereits 4,8 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der EU aus. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten. Windenergieanlagen haben jedoch einen hohen Flächenbedarf. Fehlerhaft konzipierte Windparks oder solche mit ungünstigem Standort können empfindliche Ökosysteme stören und eine Bedrohung für sensible Arten und Lebensräume darstellen. Ein bekanntes Beispiel ist der Vogelflug und die Gefahr, die Windräder für vorbeifliegende Vögel unterschiedlichster Art haben (sogenannter „Vogelschlag“).

Mit den neuen Leitlinien wird der Einsatz von Windkraftanlagen in Natura-2000-Gebieten grundsätzlich nicht ausgeschlossen, er unterliegt dort  jeweils einer Einzelfallbewertung. Ziel ist es, Konflikte zwischen dem Ausbau von Windenergie und dem Erhalt der biologischen Diversität in Natura-2000-Gebieten zu vermeiden. In Natura-2000-Gebieten ist menschliche Tätigkeit nicht untersagt, jedoch soll auf eine nachhaltige Bewirtschaftung und einen nachhaltigen Umgang mit der Natur geachtet werden.

In den neuen Leitlinien werden die potenziellen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf verschiedene Arten und Habitat-Typen untersucht. Schritt für Schritt wird das Vorgehen bei Windenergieprojekten in Natura-2000-Gebieten oder Randgebieten erläutert, wie die Umweltbewertung stattzufinden hat und wie geklärt werden kann, ob das jeweilige Projekt die Integrität von Natura-2000-Gebieten negativ beeinflusst und ob es mögliche Alternativen gibt.

Die Leitlinien enthalten beispielhafte Praktiken und zeigen, wie bei Windenergieprojekten Schädigungen von empfindlichen Naturgebieten vermieden werden können. Eines der wirksamsten Mittel, um die Auswirkungen von Windparks auf Natur, Flora und Fauna von Beginn des Planungsprozesses auf ein Minimum zu begrenzen, ist die strategische Planung von Windparkprojekten über ein breites geografisches Gebiet. Dies führt nicht nur zu einem stärker integrierten Rahmen, sondern dürfte auch das Risiko von Problemen und Verzögerungen in späteren Phasen auf Ebene der einzelnen Projekte verringern, heißt es.

Josephin Lehnert

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