Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) setzt positive Marktimpulse für mit Erdgas betriebene KWK-Anlagen, die Mehrfamilienhäuser mit Strom und Wärme versorgen. Das sagte Cord Müller, Leiter der Stadtwerke Aalen, auf einer Konferenz des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) in Leinfelden-Echterdingen. Durch die erhöhte Förderung für modernisierte und neue KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 50 Kilowatt ergäben sich interessante Geschäftsmöglichkeiten für Stadtwerke rund um Contracting und Mieterstrom.
Anlagen in dieser Leistungsklasse erhalten nun bei einer Stromeinspeisung ins allgemeine Versorgungsnetz einen Zuschlag von acht Cent pro Kilowattstunde, der für 60.000 Vollbenutzungsstunden bezahlt wird. „Die Nachfrage hat hier deutlich angezogen“, unterstrich Müller. Zugute komme diesem Marktsegment in Baden-Württemberg zudem die Anerkennung von Gas-Brennwertthermen mit KWK im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes als sogenannte Ersatzmaßnahme.
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Auch bei größeren, mit Erdgas betriebenen KWK-Anlagen sei die Nachfrage aufgrund der verbesserten Förder-bedingungen gestiegen, sagte Müller. Ein Wermutstropfen sei allerdings, dass Anlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt, die nicht ins allgemeine Versorgungsnetz einspeisen, nun keinen Eigenverbrauchsbonus mehr bekommen und Bestandsanlagen mit einer Leistung von weniger als zwei Megawatt nicht gefördert werden. Essentiell sei nun eine baldige Anerkennung des novellierten KWKG durch die EU-Kommission bis spätestens Anfang April. Bisher würden nämlich aufgrund der ausstehenden Notifizierung durch Brüssel Zuschüsse noch nicht durch die BAFA ausbezahlt.
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