Keine Energieholzplantagen im NRW-Wald

Ein Erlass zur Anlage von Energieholzplantagen wurde durch das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Dieser Erlass regelte den Anbau von Energieholz im Wald in Form von Kurzumtriebsplantagen. Minister Johannes Remmel begründete den Schritt damit, dass die Plantagen nicht dem Sinne des Waldes entsprächen und nicht dem Naturschutz dienten. Am 17. Juni dieses Jahres hatte der Bundestag die Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen und damit das aus dem Jahre 1975 stammende Gesetz modernisiert. Kurzumtriebsplantagen und Agroforstflächen fallen seitdem nicht mehr unter den Waldbegriff. Wenn die Plantagen auf Waldflächen angelegt werden, muss in NRW jetzt eine Umwandlungsgenehmigung erteilt werden. Kommen die Plantagen auf Ackerflächen, braucht der Energiewirt keine Erstaufforstungsgenehmigung.

Für alte Kurzumtriebsplantagen gilt ein Bestandsschutz. Dieser gilt auch für jene, für die öffentlich-rechtliche Verträge über die Anpflanzung und Bewirtschaftung vereinbart wurden. Die Anlage von Energieplantagen im Wald wurde schon unter der Vorgängerregierung in NRW diskutiert. Teilweise hatten Waldbesitzer, deren Wald unter den Stürmen zu sehr gelitten hatte, aus der Not heraus schnell wachsende Baumarten gepflanzt, um möglichst bald einen Ertrag zu erzielen. Insgesamt wurden seit 2007 auf Schadensflächen des Sturms Kyrill Kurzumtriebsplantagen in einer Gesamtgröße von etwa 80 Hektar angelegt. Ende 2009 ging der damalige Minister Uhlenberg davon aus, dass bis 2020 rund 10.000 Hektar Energieholzplantagen in NRW angelegt würden.

In Kurzumtriebsplantagen werden schnellwachsende Holzarten wie Pappeln und Weiden angepflanzt. Nach einigen Jahren werden sie maschinell geerntet. Die Wurzeln verbleiben im Boden und die Pflanze schlägt neu aus. Nach rund 20 Jahren geht die Nutzung mit weniger Aufwuchs dem Ende zu. Die Ernte besteht aus Hackschnitzeln, die zur Energiegewinnung in die Weiterverarbeitung – zum Beispiel zu Pellets – gehen. Hackschnitzel können je nach Verfahren auch direkt – eventuell nach einer Trocknung – verbrannt werden.

Susanne Kirsch

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